Haus- und Badeordnung

ALLGEMEINE HAUS- UND BADEORDNUNG

1. Allgemeines
1.1 Die Haus- und Badeordnung (HUB) dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im ge-samten Bereich der Deichwelle, einschließlich des Eingangs und der Außenanlagen und gilt auf dem gesamten Grundstück. Alle Gäste haben sich so zu verhalten, dass andere Gäste nicht gefährdet, belästigt oder gestört werden.
1.1. Die Haus- und Badeordnung ist für alle Gäste verbindlich. Mit dem Betreten der Deichwelle erkennt jeder Gast diese sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an. Für die Parkplätze gelten ergänzend die Bestimmungen der StVO sowie die jeweiligen Ausschilderungen.
1.2. Alle Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuld-hafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Badegast für den Schaden. Für Ver-unreinigungen kann ein besonderes Reinigungsgeld erhoben werden, dessen Höhe im Einzelfall nach Aufwand festgelegt wird.
1.3. Die Gäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. Insbesondere sind sexuelle Belästigungen, z.B. durch anzügliche Gesten, Äußerungen und körperliche Annäherungen, unter-sagt.
1.4. Das Rauchen ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen der Außenanlagen gestattet. Dafür bereitgestellte Aschenbecher sind zu benutzen. Innerhalb des Gebäudes besteht absolutes Rauchverbot. Dies gilt auch für sog. E-Zigaretten. Der Gebrauch von Shishas / Schischas ist auf dem gesamten Geländer der Deichwelle untersagt!
1.5. Gegenstände aus Glas dürfen wegen der Verletzungsgefahr auf dem gesamten Gelände nicht benutzt werden. Für die Entsorgung von Abfall und Restwertstoffen sind die zur Verfügung gestellten Behälter/ Trennstationen zu benutzen.
1.6. Das Personal übt gegenüber allen Besuchern und Besucherinnen das Hausrecht aus. Sei-nen Anordnungen ist Folge zu leisten. Gäste, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können vorübergehend oder dauernd vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden. Gleiches gilt für Personen, die erkennbar unter dem Einfluss berauschender Mittel (z. B. Alkohol und sonstige Drogen) stehen und sich selbst bzw. andere gefährden oder stören. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet. Widersetzungen oder grobe Verstöße können Strafanzeigen nach sich ziehen.
1.7. Fundgegenstände sind dem Personal zu übergeben. Die Verfügung erfolgt nach den ge-setzlichen Bestimmungen.
1.8. Den Gästen ist es im Gebäude nicht erlaubt, Musikinstrumente, Tonwiedergabe- oder Fernsehgeräte zu benutzen; im Freibadgelände sind diese soweit erlaubt, wie es dadurch nicht zu Belästigungen der übrigen Badegäste kommt. Eventuell anfallende Gebühren und Genehmigungen für den Betrieb von Tonwiedergabe- oder Fernsehgeräten sind vom Ba-degast zu tragen bzw. zu besorgen.

2. Öffnungszeiten und Zutritt
2.1. Die Öffnungszeiten hängen im Eingangsbereich der Deichwelle aus und werden auf der Internetseite „www.deichwelle.de“ veröffentlicht. Die allgemeinen Bestimmungen der Ent-geltordnung sind an der Kasse und auf vorbezeichneter Internetseite einsehbar. Letzter Einlass ist 45 Minuten vor Betriebsende, die Badezone ist spätestens 30 Minuten vor Betriebsschluss zu verlassen. Im Freibad kann die tägliche Öffnungszeit witterungsbedingt verlängert oder verkürzt werden. Dies rechtfertigt keine Erstattung oder Ermäßigung des Eintrittspreises.
2.2. Die Betriebsleitung kann die Benutzung des Bades oder Teile davon, z.B. durch Schul-, Vereins- oder Kursbelegung, einschränken, ohne dass ein Anspruch auf Erstattung bzw. Ermäßigung des Eintrittsgeldes besteht.
2.3. Der Zutritt ist nicht gestattet für:
a) Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel (z.B. Alkohol) stehen,
b) Personen, die Tiere mit sich führen,
c) Personen, die an einer anstoßerregenden oder meldepflichtigen übertragbaren Krankheit im Sinne des Bundesseuchengesetzes (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) leiden,
d) Personen, die das Bad zu gewerblichen oder sonstigen nicht badeüblichen Zwecken nutzen wollen,
e) Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen oder an- und ausklei-den können. Ferner ist Kindern unter 7 Jahren und geistes- sowie anfallskranken Gästen der Besuch nur zusammen mit einer verantwortlichen Begleitperson erlaubt.
2.4. Jeder Badegast muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte in Form eines Chipcoins für die in Anspruch genommene Leistung sein. Beim Betreten des Bades ist diese Karte zu entwerten. Beim Austritt hat ggf. eine Nachzahlung zu erfolgen. Bei Verlust der Karte bzw. des Chipcoins ist der höchste Tarif der genutzten Leistung zu entrichten. Darüber hinaus wird eine Bearbeitungsgebühr gemäß jeweils geltender Gebührenordnung erhoben.
2.5. Einzelkarten sind in der Regel nur am Lösungstag zum einmaligen Besuch der gebuchten Einrichtung gültig. Geldwertarmbänder sind unbeschränkt gültig, Kurskarten für die Dauer des jeweiligen Kurses. Ein Umtausch, eine Inzahlungnahme bzw. eine Erstattung nicht verbrauchter Einheiten ist grundsätzlich ausgeschlossen. Für verlorene Geldwertarmbänder, die nicht personalisiert sind, wird kein Ersatz geleistet. Bei Verlust eines Geldwertarmbandes wird eine Bearbeitungsgebühr gemäß jeweils geltender Gebührenordnung erhoben.
2.6. Nicht käuflich erworbene Gutscheine, sprich Werbe oder – Aktionsgutscheine, haben eine Gültigkeit von 3 Monaten. Sie können nicht ausgezahlt oder verrechnet werden. Bei Verlust kein Ersatz.
2.7. Bei käuflich erworbenen Gutscheinen werden zwischenzeitliche Tarif bzw. – Preiserhöhungen bei Einlösung nachberechnet. Kaufgutscheine können nicht ausgezahlt werden. Bei Verlust kein Ersatz.

3. Haftung
3.1. Die Badegäste benutzen die Deichwelle einschließlich aller Einrichtungen auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, die Bäder und Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Für höhere Gewalt und Zufall sowie Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet der Betreiber nicht. Die Haftung des Betreibers beschränkt sich auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
3.2. Für die Zerstörung, Beschädigung oder für das Abhandenkommen der von Gästen in die Einrichtung eingebrachten Gegenstände, z.B. Kleidung, Taschen, Bargeld usw., wird nicht gehaftet, es sei denn, dem Betreiber fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Dies gilt auch für die auf den Einstell- und Parkplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge und Zweiräder. Wertgegenstände sollten zur eigenen Sicherheit nicht in das Bad mitgenom-men werden, ggf. sollten die bereitgestellten Wertfächer benutzt werden. Für Wertgegenstände in verschließbaren Schränken und Wertfächern übernehmen wir keine Haftung.

4. Benutzung von Hallenbad, Freibad und Sauna
4.1. Den Aufbewahrungsschrank hat der Gast selbst zu verschließen, den Schlüssel in Form des Chipcoins hat er während des Aufenthaltes im Bad/Sauna bei sich zu behalten. Für abhanden gekommene Chipcoins (Schlüssel) ist als Verlustgebühr der in der Entgeltordnung festgesetzte Betrag zu entrichten. In derartigen Fällen ist vor Entnahme des Schrankinhaltes das Eigentum nachzuweisen. Verschlossene Aufbewahrungsschränke werden vom Personal nach Ablauf der Badezeit geöffnet. Der Inhalt wird als Fundsache nach den gesetzlichen Bestimmungen behandelt.
4.2. Die Badegäste dürfen die Barfußgänge, Duschräume, Schwimmhalle und den Saunabe-reich nicht mit Straßenschuhen betreten. Die Schwimmbecken und Schwitzbäder dürfen nur nach gründlicher Körperreinigung benutzt werden. Die Verwendung von Seife und an-deren Badezusätzen außerhalb der Duschräume ist nicht gestattet.
4.3. Der Aufenthalt in der Bade Zone ist nur in üblicher Badekleidung gestattet, hierzu zählt auch ein sog. Burkini. Im Freibad und auf den Liegewiesen ist ein „Oben-ohne-Badeanzug“ erlaubt, FKK ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen bzw. zu den dafür vorgesehenen Zeiten möglich.
4.4. Die Rutschen dürfen nur gemäß den aushängenden Beschilderungen benutzt werden. Der Abstand ist aus Sicherheitsgründen einzuhalten, die Landezone muss sofort verlassen werden.
4.5. Es darf nur an den dafür besonders gekennzeichneten Stellen der Schwimmbecken bei einer Mindestwassertiefe von 1,80 m gesprungen werden. Sprunganlagen dürfen nur benutzt werden, wenn sie freigegeben worden sind. Der Springer hat sich vor dem Sprung zu vergewissern, dass der Landebereich frei ist.
4.6. Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen in das Becken ist untersagt. Die Benutzung von Schwimmflossen, Taucherbrillen und Schnorchelgeräten ist nur mit Zustimmung des Aufsichtspersonals gestattet. Die Verwendung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr, Schwimmhilfen sind nur im Nichtschwimmerbereich gestattet. Auf die ausgeschilderten Wassertiefen ist zu achten.
4.7. Der Verzehr von selbst mitgebrachten Speisen und Getränken ist innerhalb des Gebäudes grundsätzlich nicht gestattet. Im Freibad dürfen eigene Nahrungsmittel nur zum Selbstverzehr mitgebracht und verzehrt werden.
4.8. Stühle und Liegen sind für alle Gäste da. Sie dürfen nicht mit Handtüchern, Taschen etc. reserviert werden. Benutzen Sie die zahlreichen Ablagemöglichkeiten.

5. Besondere Einrichtungen
5.1. Für sonstige Einrichtungen des Bades, z.B. Sauna, Medizinische Abteilungen usw., sowie für Kursangebote gelten die jeweiligen besonderen Benutzungsbedingungen ergänzend zu dieser Ordnung.

6. Ausnahmen
6.1. Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen können von dieser Haus- und Badeordnung Ausnahmen zugelassen werden. Für Schulen und Vereine sowie gleichzusetzende Einrichtungen gelten darüber hinaus besondere vertragliche Regelungen.

7. Videoüberwachung, Foto- und Filmaufnahmen
7.1. Wir weisen darauf hin, dass Teile des Innenbereiches und des Gebäudes sowie die Freibadanlage durch die Deichwelle Bäder GmbH videoüberwacht werden. Die Videobilder werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen aufgezeichnet. Die geltenden Informationspflichten zur Videoüberwachungsanlage sind an der Kasse hinterlegt..
7.2. Jegliche Ton -, und Bildaufnahmen durch Gäste auf dem Gelände der Deichwelle sind generell nur nach Genehmigung des Betreibers zulässig. Fotografieren und Anfertigen von Filmaufnahmen, auch mit einem Mobiltelefon, durch Gäste ist auf dem gesamten Gelände der Deichwelle untersagt und nur in Ausnahmefällen mit Genehmigung der Aufsichtskräfte gestattet.

8. Wünsche, Anregungen und Beschwerden
8.1. Wünsche, Anregungen und Beschwerden nimmt unser Personal jederzeit entgegen.

 

SPEZIELLE BESTIMMUNGEN ZUR HAUS- UND BADEORDNUNG
FÜR DIE BENUTZUNG DER SAUNA (SBS)

1. Allgemeines
1.1. Diese Regeln gelten ergänzend zur Haus- und Badeordnung für den Saunabereich. Per-sonen unter 18 Jahren ist der Zutritt, nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet. Wenn Sie Fragen zu den Abläufen in der Sauna haben oder sich belästigt fühlen, können Sie sich jederzeit vertrauensvoll an unsere Aufsichtskräfte wenden.

2. Vorreinigung
2.1. Jeder Badegast ist verpflichtet, vor dem Beginn des Saunabades eine Körperreinigung vorzunehmen. Es empfiehlt sich, den durch das Duschwasser befeuchteten Körper vor Betreten des Saunaraumes wieder abzutrocknen.
2.2. Glasflaschen und andere Gegenstände aus Glas dürfen nicht in Vorreinigungs – / Dusch-räume, Sauna- und Kaltwasserräume mitgenommen werden.
2.3. Das Auswaschen von Handtüchern, Unterwäsche oder Strümpfen ist nicht gestattet.
2.4. Es wird empfohlen, vor Benutzung der Brausen und dem Beginn des Saunabadens die Toilette aufzusuchen.
2.5. Das Tönen und Färben der Haare, Fußpflege sowie das Rasieren ist nicht gestattet.

3. Verhalten im Saunaraum und im Dampfbad
3.1. Man badet grundsätzlich unbekleidet, zugelassen ist ein um den Körper gebundenes Badelaken. Badeschuhe dürfen nicht mit in die Saunakabine genommen werden.
3.2. Die Benutzung des Saunaraumes ist nur mit einem ausreichend großen Liegehandtuch gestattet. Jede Verunreinigung der Bänke durch Schweiß ist zu vermeiden. Die Handtücher sind beim Verlassen des Saunaraumes mitzunehmen. Das Trocknen von Handtüchern ist in dem vorgesehenen und ausgewiesenen Handtuchparkplatz erlaubt, jedes Trocknen von Handtüchern oder Wäsche im Saunaraum oder auf Heizkörpern anderer Räume ist mit Rücksicht auf die dadurch verursachte Luftverschlechterung untersagt.
3.3. Bei Benutzung des Saunaraumes hat der Badegast zu beachten, dass die hohen Temperaturen, 40°C am Fußboden bis 100°C an der Decke, für diesen Raum charakteristisch sind. Die Temperatur jeder Sauna ist am Eingang zur Kabine ausgeschildert. Entsprechende Vorsicht ist geboten. Eine Berührung des Ofens ist ebenso zu unterlassen, wie das Hantieren an Thermostaten, Thermometern und anderen Einrichtungen des Saunaraumes.
3.4. Die ebenfalls als typisch anzusehenden aufsteigenden Bänke verlangen ein vorsichtiges Besteigen der einzelnen Stufen. Das Gleiche gilt für das Wiederhinabsteigen. Geländer innerhalb des Saunaraumes gehören nicht zur üblichen Ausstattung.
3.5. Sitzunterlagen aus Schaumgummi, Plastik, Zeitungen oder Druckschriften, dürfen nicht in Dampf- und Saunaräume mitgenommen werden.
3.6. Aus Gründen des eigenen Vorteils, aber auch mit Rücksicht auf andere Badende, sollte jeder Saunabenutzer im Saunaraum ruhig auf seinem Platze verweilen. Entspanntes Sitzen oder Liegen mit abschließendem Aufsetzen wird empfohlen.
3.7. Um die Saunawärme ohne nennenswerte Kreislaufbelastung wirken zu lassen, ist außer jeder körperlichen Betätigung auch die Unterhaltung weitgehend zu unterlassen. Die Rücksicht auf andere Badende, die in der Sauna Entspannung suchen, verlangt ruhiges Verhalten.
3.8. Wasseraufgüsse auf den Saunaofen werden, soweit keine automatische Einrichtung vorhanden ist, grundsätzlich nur vom Badepersonal durchgeführt. Eigene Saunaaufgussmittel dürfen weder mitgebracht noch selbstständig eingesetzt werden. Eine Haftung für Schäden aufgrund falschen Verhaltens von Gästen wird nicht übernommen.
3.9. Das Mitbringen von Spirituosen oder stark riechenden Essenzen, insbesondere das Auf-schütten solcher Substanzen oder gar brennbarer ätherischer Öle auf den Ofen, ist strengstens verboten. Die eigene Sicherheit und das Leben der Mitbadenden sind durch einen Verstoß gegen diese Vorschrift auf das Höchste gefährdet, da sich solche Substan-zen, wenn sie nicht in geeigneter Weise im Wasser verteilt sind, im Ofen entzünden und zu Verpuffungen oder Saunabränden führen können.
3.10. Der Saunaraum ist ruhigen Schrittes wieder zu verlassen, und die Tür leise zu schließen. Die Aufenthaltsdauer im Saunaraum richtet sich nach dem eigenen Wohlbefinden. Es wird davon abgeraten, den Aufenthalt nach der Uhr zu bemessen. Übertreibungen können ge-sundheitliche Zwischenfälle auslösen.
3.11. Schaben, kratzen, bürsten und anderes “hantieren“, z.B. rasieren, im Saunaraum sind nicht gestattet.

4. Verhalten im Freiluftbad
4.1. Für das gesundheitliche Wohlbefinden wird dringend empfohlen, vom Saunaraum auf dem kürzesten Wege das Freiluftbad aufzusuchen. Die Wirkung der Saunawärme auf die Kreislaufverhältnisse verlangt, dass man im Freiluftbad mit ruhigen Schritten auf und abgeht. Gymnastische Übungen sind ebenso wie das Stillstehen nicht empfehlenswert.
4.2. Beim Atmen im Freiluftbad ist auf tiefe Ausatmung zu achten. Es sollte nicht übermäßig eingeatmet werden, weil sonst ein Krampfanfall entstehen kann.

5. Verhalten im Abkühl- / Kaltwasserraum
5.1. Nach dem Freiluftbad sollte unmittelbar der Kaltwasserraum aufgesucht werden.
5.2. Die Benutzung von Kneippschläuchen und Körperduschen sollte nach den Ratschlägen der Saunameister bzw. Aushängen erfolgen. Die Anwendung eines unter scharfem Strahl auf den Körper auftreffenden Kaltgusses, sog. Blitzguss, ist gefährlich und darf auf keinen Fall an anderen Badegästen durchgeführt werden.
5.3. Vor Benutzung des Eintauchbeckens ist der Körper vom Schweiß zu reinigen. Mit Rück-sicht auf die anderen Badegäste und zur Vermeidung von Unfällen darf in die Becken nicht eingesprungen werden.
5.4. Einreibemittel jeder Art dürfen vor Benutzung eines Tauchbeckens, oder einer Ruheliege, nicht angewandt werden.
5.5. Jede Wasservergeudung ist zu vermeiden. Das gleichzeitige Offenhalten mehrerer Brau-sen zur wechselseitigen Benutzung ist nicht gestattet.
5.6. Die Benutzung der Fußwärmebecken, die regelmäßig nach den Kaltanwendungen empfohlen wird, dient nur der Erwärmung der Füße und der Kreislaufwirksamkeit. Wechselbäder sind dem Wohlbefinden abträglich. Die Benutzung dieser Becken zur Fußreinigung bzw. Pediküre ist untersagt.

6. Verhalten in den Ruheräumen
6.1. In den Ruheräumen darf nicht laut gesprochen werden. Der Badegast soll alles unterlas-sen, was die übrigen Badegäste stören kann.
6.2. Die Benutzung von Liegen ist nur in bekleidetem Zustand (Bademantel) oder durch ein den Körper völlig umhüllendes Badetuch gestattet. In Ermangelung eines eigenen Tuches oder Bademantels steht unseren Gästen kostengünstig ein Verleihservice zur Verfügung.
6.3. Das Reservieren von Liegen ist nicht gestattet.

7. Aufenthaltsbereiche und Gastronomie
7.1. In der gesamten Sauna gilt generelles absolutes Rauchverbot. Nur in dem dafür ausgewiesenen Bereich der Raucherlounge darf unter Benutzung der dafür vorgesehenen Aschenbecher geraucht werden.
7.2. Für Getränke und Speisen steht Ihnen die Gastronomie zur Verfügung. Der Verzehr mitgebrachter Speisen und Getränke ist nicht gestattet.
7.3. Gespräche unter Gästen sind in den Bereichen der Gastronomie und der Talking Lounge erwünscht, nehmen Sie jedoch auch hier durch entsprechende Lautstärke Rücksicht auf die übrigen Saunabesucher.
7.4. In den Aufenthalts- und Gastronomiebereichen ist das Tragen eines Bademantels bzw. eines den gesamten Körper umhüllenden Tuches erwünscht. Gerne leihen wir Ihnen diese aus.

8. Technische Einrichtungen und sonstige Einrichtungsgegenstände
8.1. Die Betätigung von Fenstern, Lüftungseinrichtungen, Ventilatoren und sonstigen techni-schen Anlagen hat ausschließlich durch das Personal zu erfolgen. Jedes Hantieren an Einrichtungen, die nicht für die unmittelbare Benutzung durch den Badegast vorgesehen sind, hat zu unterbleiben. Unbefugte Betätigung kann zu Schäden und Haftpflicht-Ansprüchen führen. Einrichtungsgegenstände sind bestimmungsgemäß und pfleglich zu behandeln.

 

LEHRGANGS- UND KURSBEDINGUNGEN

1. Allgemeines
Folgende Lehrgangs- und Kursbedingungen (LKB) gelten ergänzend zur Haus- und Ba-deordnung für die Durchführung von Lehrgangs- und Kursangeboten in der Deichwelle.

2. Anmeldung / Zahlung
2.1. Die Anmeldung muss schriftlich an der Kasse erfolgen oder über den Webshop (www.deichwelle.de).
2.2. Mit der Absendung des Anmeldeformulars erfolgt eine verbindliche Anmeldung. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt und schriftlich bestätigt.
2.3. Die Kursgebühr wird mit der Anmeldung sofort fällig und kann an der Kasse bar oder mit EC-Karte und im Internet mit einer Kreditkarte bezahlt werden.

3. Stornierung / Rücktritt
3.1. Stornierung/ Rücktritt muss mit Angabe einer Bankverbindung schriftlich erfolgen, entweder per Post (Deichwelle Bäder GmbH, Hafenstraße 90, 56564 Neuwied), Fax (02631 – 85 16 77) oder E-Mail (info@deichwelle.de).

3.1.1. Bei Stornierung/ Rücktritt bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15.-€ erhoben. Diese wird mit der bereits gezahlten Kursgebühr verrechnet. Der Restbetrag wird Ihnen auf Ihr Konto gutgeschrieben.
3.1.2. Bei Stornierung/ Rücktritt unter einer Woche vor Kursbeginn findet die Veranstaltung auch bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl statt. Es werden grundsätzlich 50% der Kursgebühr fällig.
3.1.3. Bei Stornierung/ Rücktritt nach Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen wird die volle Kursgebühr fällig. Eine Erstattung ist nicht mehr möglich. Nichterscheinen gilt nicht als Rücktritt.

3.2. Dem Teilnehmer bleibt die Erbringung des Nachweises vorbehalten, dass die pauschalen Kosten überhaupt nicht oder in wesentlich niedrigerer Höhe entstanden sind. Die Geltendmachung evtl. höherer Kosten behalten wir uns vor.

4. Ausfall/ Fehlzeiten
4.1. Eine Übertragung der Kurskarte auf eine andere Person ist grundsätzlich nicht zulässig. Der Kurstermin verfällt, wenn er nicht wahrgenommen wird.
4.2. Krankheit und unregelmäßige Teilnahme aus sonstigen Gründen entbinden nicht von der Zahlung der vollen Kursgebühr.
4.3. Eine Auszahlung oder Anrechnung der Kursgebühr auf Folgekurse, sowie Vor- und Nach-holtermine sind aus organisatorischen Gründen nicht möglich.

5. Teilnehmerzahl
5.1. Alle Kurse erfordern eine Mindestteilnehmerzahl, von in der Regel 8 Personen, es sei denn in der Lehrgangs- und Kursbeschreibung ist ausdrücklich eine andere Mindestteilnehmerzahl benannt. Die Deichwelle Bäder GmbH kann in Ausnahmefällen die Mindestteilnehmerzahl auch unterschreiten.
5.2. Wird die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, behält sich die Deichwelle das Recht vor, die Veranstaltung abzusagen. Die Teilnehmer werden in diesem Fall schriftlich oder telefonisch spätestens 3 Werktage vor Kursbeginn benachrichtigt. Die Kursgebühr wird in diesem Fall in voller Höhe zurückerstattet. Ein darüberhinausgehender Anspruch ist ausgeschlossen.

6. Mindestalter / Teilnahmevoraussetzung
6.1. An den Kursen kann jeder teilnehmen, es sei denn, die Kurs- oder Lehrgangsbeschreibung sieht besondere Teilnahmebedingungen vor. Bei minderjährigen Teilnehmern ist eine Zustimmung des/r Erziehungsberechtigten mit der Anmeldung erforderlich.

7. Ausrüstung
7.1. Es darf nur die in einem Schwimmbad zugelassene und für den Kurs oder Lehrgang vorgesehene Sportausrüstung verwendet werden. Die Kursleiter sind berechtigt, Teilnehmern den Zutritt und die Teilnahme bei Nichtbeachtung ohne Anspruch auf ganze oder anteilige Erstattung der Gebühren zu versagen.

8. Programmänderungen
8.1. Wir bemühen uns zur Durchführung der Veranstaltung zu den jeweils angegebenen Terminen. Termin-, Programm- und Zeitänderungen lassen sich jedoch nicht immer vermeiden. Daraus resultiert kein Erstattungsanspruch seitens der Teilnehmer. Ein Anrecht auf bestimmte Kursleiter besteht nicht. Änderungen werden, soweit erforderlich, rechtzeitig mitgeteilt.
8.2. Änderungen und Berichtigungen nach Drucklegung der Veranstaltungsprogramme bleiben vorbehalten.

9. Haftung / Versicherung
9.1. Für alle Veranstaltungen besteht seitens der Deichwelle Bäder GmbH eine Haftpflichtversicherung, soweit uns vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zur Last gelegt werden kann. Eine Unfallversicherung seitens der Deichwelle Bäder GmbH für ihre Kursteilnehmer besteht nicht.
9.2. Die Teilnahme an den Kursen erfolgt auf eigenes Risiko. Sofern eine ärztliche Behandlung oder Therapie erfolgt oder eine Schwangerschaft vorliegt, verpflichten Sie sich Rücksprache mit Ihrem behandelnden Arzt zu halten. Sollten während des Trainings deutlich fühlbare Veränderungen in Ihrem Befinden auftreten (Schwindel, Schmerz u. ä.), müssen Sie dies der Kursleitung unverzüglich mitteilen.

10. Datenschutz
10.1. Wir weisen Sie darauf hin, dass wir das Bundesdatenschutzgesetz einhalten und gem. § 28 BDSG die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten aus-schließlich für eigene Zwecke vornehmen sowie Daten nur für den Zweck erheben, für den sie auch genutzt werden. Wir verpflichten uns, die erhobenen Daten nur als Mittel zur Erfüllung eigener Geschäftszwecke und Aufgaben zu verwenden.
10.2. Wir weisen Sie ferner darauf hin, dass Sie mit Ihrer Anmeldung zu unseren Lehrgängen und/oder Kursen Ihr Einverständnis für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten erklären. Sie können Ihr Einverständnis zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten jederzeit schriftlich, per Post, Fax oder E-Mail, widerrufen. Die Daten werden umgehend gelöscht, soweit es das Gesetz zu-lässt.
10.3. Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der Veröffentlichung von während der Veranstaltung erstellten Foto- und Filmaufnahmen auch zu werblichen Zwecken durch die Deichwelle Bäder GmbH einverstanden. Der Teilnehmer erklärt sich ferner damit einverstanden, von der Deichwelle Bäder GmbH über deren Angebote per Post, E-Mail oder Telefon informiert zu werden. Eine Weitergabe der Daten an Dritte, soweit sie nicht dem Firmenverbund der Stadtwerke Neuwied GmbH angehören, ist ausgeschlossen.

11. Aufenthaltsdauer im Schwimmbad/ Tarifwechsel – Hinweis auf öffentliches Schwimmen
11.1. Soweit in unserer Kursbeschreibung nichts Anderes angegeben ist, beinhaltet die Kursgebühr einen Aufenthalt von 2 Stunden, inklusive der Kurszeit, im Schwimmbad. Wenn Sie bei einem Termin länger bleiben wollen, werden Ihnen für diesen Tag der Wechsel in den 3-Stunden Tarif mit 3,90 € (Erwachsene) bzw. 2,60 € (Kinder) berechnet. Danach erfolgt ein Zuschlag von 1,00 € je angefangener 30 Minuten, bis zu erreichen des Tageskarten-Tarifs, also insgesamt 5,30 €.
11.2. Soweit nicht in der Kursbeschreibung ausdrücklich vorgesehen ist, ist ein Saunaaufenthalt nicht inkludiert und ein Wechsel zu einem Saunabesuch in den 4-Stunden Tarif mit einem Zuschlag von 10,80 € bzw. 9,50€ (Kinder)möglich. Danach erfolgt ein Zuschlag von 1,00 € je angefangener 30 Minuten. Mit erreichen des Tageskarten-Tarifs, also insgesamt 12,80 € (Erwachsene) bzw. 11,50€ (Kinder).
11.3. Bei Kursen, die außerhalb der Öffnungszeiten stattfinden, besteht nach Kursende kein Anspruch auf Benutzung der Schwimmbecken und der Saunaanlage.

12. Schriftform
Änderungen, Ergänzungen und Aufhebungen der Lehrgangs- und Kursbedingungen be-dürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

13. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder nichtig sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise für beide Parteien wirtschaftlich am nächsten kommt.

 

GEBÜHRENORDNUNG

1. Verlust von Geldwertarmband- und Kurskarten (blaues oder grünes Armband)
1.1. Bei einem Verlust von Geldwertarmband- oder Kurskarten haftet der Gast bis zum Zeitpunkt der nachweislichen Verlustmeldung an die Deichwelle für die daraus resultierenden Folgen.
1.2. Verlorengegangene Geldwertarmbänder- und Kurskarten werden nach Mitteilung durch den Kunden von uns gesperrt und durch ein neues Armband ersetzt. Den Kartenersatz stellen wir mit einem Betrag von 10,00 € pro Armband in Rechnung.

2. Verlust von Eintrittskarten (rotes Armband) 

2.1. Der Gast erhält bei Betreten der Deichwelle an der Kasse ein Armband mit Chip-Coin und einen Kassenbon mit der Nummer des Chipcoins. Verliert der Badegast das Armband mit Chipcoin, haftet er bis zu dessen Sperrung durch die Deichwelle Bäder GmbH für den Verlust des Chip-Coins.
2.2. Kann der Gast durch Vorlage des Kassenbons den Chip-Coin gegenüber dem Personal identifizieren, bekommt er für den Verlust des Chip-Coins eine Gebühr in Höhe von 15€ in Rechnung gestellt. Diese Gebühr ist umgehend fällig! Bei Wiederauffinden des Chip-Coins am selben Tag ist eine Rückerstattung durch die Deichwelle Bäder GmbH möglich. Eine spätere Rückerstattung ist leider nicht möglich, da alle vorhandenen Daten auf den Chip-Coins gelöscht sind.
2.3. Kann der Badegast im Falle eines Verlustes des Chipcoins auch den Kassenbon nicht mehr vorlegen, bekommt er für den Verlust des Chip-Coins eine Gebühr in Höhe von 15€ in Rechnung gestellt. Diese Gebühr ist umgehend fällig! Die Rückerstattung ist nicht mög-lich. Die gleiche Regelung gilt für Eintritt Bänder von Kinder und Jugendlichen.

3. Verlust von Leihgegenständen
Bei Verlust eines Leihgegenstandes wird der Pfandbetrag in Höhe von 20€ nicht zurückerstattet.

 

INFORMATIONEN ZUM VERBRAUCHERSTREITBEILEGUNGSGESETZ

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

ALLGEMEINE HAUS- UND BADEORDNUNG
SPEZIELLE BESTIMMUNGEN ZUR HAUS- UND BADEORDNUNG
FÜR DIE BENUTZUNG DER SAUNA (SBS)
LEHRGANGS- UND KURSBEDINGUNGEN
GEBÜHRENORDNUNG
INFORMATIONEN ZUM VERBRAUCHERSTREITBEILEGUNGSGESETZ

Im Namen des Betreibers
der Deichwelle Bäder GmbH

25.07.2018